ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Besuch des
Aethercircus Steampunk Festivals Festivals 2014
Mit dem Erwerb einer
Eintrittskarte und/oder dem Betreten des Festivalgeländes erklären Sie sich
einverstanden.
1.) VERTRAGSPARTNER
Der Besuchervertrag kommt zustande mit der
Drachenflug music GbR, Linzer Straße 7, 21680 Stade (Veranstalter).
2.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
a) Der Einlass erfolgt nur mit gültiger
Eintrittskarte.
b) Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein
Ersatz.
c) Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen.
e) Die Veranstaltung ist zum Teil auch eine eine
Freiluftveranstaltung. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahren für Körper
und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort in die Innenräume der
Festung verlegt oder ggf. sofort abgebrochen. Gleiches gilt bei höherer Gewalt,
aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung sowie aufgrund
Gefährdung von Besuchern oder bei drohender Eskalation bspw. durch zu große
Menschenansammlungen.
f) Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt
wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der
Eintrittskarte.
g) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus
Sicherheitsgründen den Zugang zu einzelnen Bereichen des Festivalgeländes, wie
z. B. einzelnen Räumen wegen Überfüllung
zu beschränken.
h) Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das
Hausrecht vom Veranstalter bzw. von ihm beauftragten Dritten ausgeübt.
i) Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, müssen
in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten
Person sein. Der Einlass erfolgt nur entsprechend den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.
j) Absperrungen sind zu respektieren und dürfen
nicht übertreten werden!
3.) PROGRAMM
a) Der Veranstalter hat abgesehen von der Auswahl
der Künstler/innen keinen unmittelbaren Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der
Darbietungen. Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters wider.
b) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus
wichtigem Grund das Programm zu ändern. Ein wichtiger Grund ist insbesondere
ein vom Veranstalter nicht zu vertretender Ausfall (Absage, Nichterscheinen)
eines angekündigten Künstlers, was aufgrund der langen Vorplanungen leider
nicht immer vermeidbar ist.
4.) SICHERHEIT
a) Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes, des
Kassenpersonals und des Veranstalters ist zu jeder Zeit unbedingt und
unverzüglich Folge zu leisten. Bei jeglicher Zuwiderhandlung gleich welcher Art
behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den
Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
b) Der Sicherheitsdienst des Veranstalters führt
aus Sicherheitsgründen am Eingang und entlang des Veranstaltungsgeländes,
während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen
durch. Der Besucher ist damit einverstanden.
c) Die Einfahrt in das Veranstaltungsgelände mit Fahrzeugen
ist nur mit Genehmigung des Veranstalters gestattet.
d) Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen,
Flaschen, spitzen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen,
waffenähnlichen oder -geeigneten bzw. gefährlichen Gegenständen wie
Wurfsternen, Reizgas etc. ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt
der Verweis vom Veranstaltungsgelände.
e) Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Es
können Ausnahmefälle unter Rücksprache des Kassenpersonals mit dem Veranstalter
erfolgen. In diesem Fall sind daraus erfolgende Schäden und
Hinterlassenschaften von dem Halter zu tragen bzw. zu sofort zu entsorgen.
f) Es handelt sich um ein Kunst- und Kulturfestival.
Dazu gehört auch ein mu.sikalischer Teil. Laute Musik kann das Gehör
empfindlich und nachhaltig belasten und beeinträchtigen. Unsere
verantwortungsvollen professionellen Tontechniker wissen das und werden alle
gefährlichen Situationen ausschließen. Sie treffen die notwendige Vorsorge, um
dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Bei der Veranstaltung kann
es zu Situationen kommen, bei denen der Pegel von 95 dB überschritten wird. Wenn
die Besucher sehr nahe vor der Bühne stehen möchten wird ihnen geraten zum
Schutz von etwaigen Hör- oder Gesundheits-schäden, Gehörschutz (Ohrstöpsel) zu
benutzen. Eltern haben darauf zu achten, das auch ihre Kinder geschützt sind
und nicht direkt vor den Boxen stehen.
g) Das so genannte stage diving, crowd surfing,
pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder Ähnliches ist grundsätzlich
untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann ohne Vorwarnung zum Ausschluss von
der Veranstaltung führen.
7.) TON- UND FILMAUFNAHMEN
a) Das Mitbringen von Fotoapparaten und
Videoaufzeichnungs-geräten ist gestattet.
b) Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den
auftretenden Künstler/innen während einer Vorführung sind für den persönlichen
Gebrauch grundsätzlich erlaubt. Sollte das Material jedoch in irgendeiner Form
später veröffentlicht werden, so sind die darauf gezeigten Künstler, Hersteller
der Kunstobjekte, Musiker, Autoren etc. mit Gruppennamen oder Künstler- oder
Realnamen zu nennen. Außerdem ist der Hinweis auf den Veranstaltungsort, das
Festival Aethercircus und dem Veranstalter, der Kapelle Drachenflug zwingend
erforderlich.
c) Der Besucher stellt den Veranstalter von
jeglicher In-anspruchnahme wegen der Anfertigung, Vervielfältigung, Ver-wertung
oder öffentlichen Zugänglichmachung von von ihm an-gefertigten Fotografien
frei.
d) Auf dem Festival werden durch den Veranstalter
Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungs-geländes
willigt der Besucher unwiderruflich in die Anfertigung von Aufnahmen und die
unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Foto-grafien
und Auf-zeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen
Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren
anschließenden Verwertung im Internet auf der Website des Veranstalters, Druckpublikationen,
im Programmheft der aktuellen oder von Folgeveranstaltungen und in (auch) werblichen
Presseberichten und Fernseh-beiträgen seitens des Veranstalters ein.
7.) WEITERVERKAUF VON EINTRITTSKARTEN, GEWERBE, WERBUNG
a) Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten
zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt
entsprechende Kontrollen durch.
b) Eintrittskarten sind nur über die vom
Veranstalter bekannt gemachten Kanäle zu erwerben.
c) Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Besucher
ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
d) Besuchern, Teilnehmern und anderen Dritten ist
Werbung jeglicher Art innerhalb des Veranstaltungsgeländes und im direkten
Umfeld nicht erlaubt, sofern sie nicht ausdrücklich zuvor vom Veranstalter genehmigt
ist. Unter dieses Verbot fällt insbesondere das Austeilen oder Auslegen von
Flyern, Giveaways und dergleichen, sowie das Benutzen von Werbehinweisen
jeglicher Art, ebenso das Verdecken von Werbehinweisen der Sponsoren.
Derjenige, der Werbemittel unbefugt verteilt oder verteilen lässt, ist zur
Zahlung einer angemessen und vom Veranstalter im Einzelfall festzulegenden
Vertragsstrafe verpflichtet, die im Streitfall vom zuständigen Gericht
überprüft werden kann. Von dem Verbot ausgenommen sind übliche Markenhinweise
auf Kleidungsstücken und alltäglichen Gegenständen.
8.) SCHADENSERSATZ, HAFTUNG DES VERANSTALTERS
Für alle Schadensersatzansprüche des Besuchers gilt
Folgendes: Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Dies gilt ebenfalls nicht
für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Veranstalters beruhen.
9.) SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine oder mehrerer Klauseln unwirksam sein
oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen
Klauseln nicht berührt.